Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

Anwendungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen smartala (nachfolgend „smartala“) und ihrer Kundschaft (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten für sämtliche von smartala angebotenen Dienstleistungen und Produkte während der gesamten Dauer ihrer Inanspruchnahme durch die Kundschaft.

Die Angebote von smartala sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von smartala oder durch Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen zustande.

Durch die Nutzung der Dienstleistungen oder Produkte von smartala stimmt die Kundschaft den gegenwärtigen AGB vollständig und ohne Änderungen zu. Während des regulären Bestellprozesses wird von der Kundschaft erwartet, dass sie ihre Zustimmung zu den AGB gibt.

Die AGB bilden Bestandteil des Vertrages mit der Kundschaft.

Leistungen und Rechte von smartala

Leistungsangebot

Smartala stellt ihren Kunden eine Palette von Dienstleistungen und Produkten zur Verfügung, wie sie detailliert auf der Webseite https://smartala.ch beschrieben sind. Kunden können aus diesem Angebot auswählen, wobei die Auswahl stets auf die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme verfügbaren Optionen beschränkt ist. Die technischen Grenzen und Rahmenbedingungen, die auf der Webseite veröffentlicht sind, sind dabei massgeblich. Smartala behält sich das Recht vor, das Angebot an Dienstleistungen und Produkten jederzeit anzupassen oder zu modifizieren. Sollten solche Änderungen während der Vertragslaufzeit zu Preiserhöhungen oder einer Einschränkung der Leistungen für die Kunden führen, wird smartala die betroffenen Kunden umgehend und transparent informieren. Dies gibt den Kunden die Möglichkeit, die Änderungen zu bewerten und entsprechend darauf zu reagieren.

Behebung von Sicherheitslücken

Die Kundschaft anerkennt und akzeptiert, dass smartala das Recht hat, bekannte Sicherheitslücken in den von der Kundschaft installierten Applikationen zu identifizieren und zu beheben.

Unterhaltsarbeiten

Smartala behält sich das Recht vor, notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen, die möglicherweise zu temporären Unterbrechungen führen können. Um die Unannehmlichkeiten für die Kundschaft zu minimieren, strebt smartala an, diese Arbeiten vorzugsweise in Randzeiten und innerhalb definierter, kurzer Zeitintervalle zu planen und umzusetzen.

Sorgfaltspflicht

Smartala verpflichtet sich im Rahmen der Auftragserfüllung zu einer sachkundigen und sorgfältigen Leistungserbringung.

Browser-Kompatibilität

Smartala sichert zu, dass alle erstellten Webseiten mit den aktuellen Versionen der gängigen Webbrowser (Firefox, Google Chrome, Safari, Microsoft Edge) kompatibel sind. Eine Kompatibilität mit älteren Versionen wird jedoch nicht garantiert. Es ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der verschiedenen Webbrowser und Betriebssysteme Variationen in der Darstellung der Webseiten auftreten können.

Im Kontext mobiler Geräte wie Smartphones und Tablets ist die Vielfalt an Formaten und Auflösungen beachtlich. In Abhängigkeit vom spezifischen Endgerät kann es daher zu abweichenden Darstellungen der Webseite kommen. Smartala optimiert die Darstellung der Webseiten für eine breite Palette gängiger Bildschirmgrössen und -auflösungen, um eine angemessene Anzeige und Nutzererfahrung auf einer Vielzahl von Geräten zu gewährleisten.

Suchmaschinen

Smartala stellt klar, dass keine Garantie für eine erfolgreiche Verbesserung der Suchmaschinenpositionierung übernommen werden kann. Die Platzierung einer Webseite in den Suchergebnissen wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die ausserhalb der Kontrolle von smartala liegen. Daher kann kein spezifischer Erfolg in Bezug auf die Verbesserung der Sichtbarkeit oder das Ranking in den Suchmaschinen zugesichert werden.

Mängelgewährleistung

Smartala verpflichtet sich, Mängel, die zugesicherte Eigenschaften betreffen, zu beheben, sofern diese vom Kunden innerhalb einer Frist von 8 Tagen schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden. Als Mangel wird ein Umstand definiert, der zu einer signifikanten Funktionsstörung führt oder die grundlegende Funktion des Produkts beeinträchtigt. Mängel, die nicht direkt auf Handlungen oder Unterlassungen von Smartala zurückzuführen sind, wie Störungen beim Internet Service Provider oder Ausfälle von Dienstleistungen, die von smartala in Anspruch genommen werden, sind von dieser Gewährleistung ausgenommen. In solchen Fällen übernimmt Smartala keine Verantwortung für die Behebung der Mängel oder für daraus resultierende Beeinträchtigungen.

Terminverzug

Smartala strebt stets danach, die vereinbarten Liefertermine zu erfüllen. Bei Nichteinhalten dieser Termine ist smartala eine angemessene Frist zu gewähren. Es ist zu berücksichtigen, dass unvorhersehbare und unausweichliche Umstände, die ausserhalb der Kontrolle von smartala liegen – einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, verspätete Mitwirkung des Kunden, Naturkatastrophen, besondere Anlässe, Unfälle, Krankheiten, erhebliche Betriebsstörungen oder Arbeitskonflikte – zu einer Verschiebung der festgelegten Liefertermine berechtigen. In solchen Fällen setzt smartala alles daran, die Kunden umgehend zu informieren und alternative Lösungen anzubieten, um die Projekte trotz solcher Herausforderungen erfolgreich abzuschliessen.

Nutzungs- und Urheberrechte

Alle Urheberrechte an den erstellten Werken verbleiben bei smartala, bis der Kunde die vollständige Zahlung geleistet hat. Nach vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung gehen die Nutzungs- und Urheberrechte aller individuell und kundenbezogen erbrachten Dienstleistungen von smartala, soweit gesetzlich übertragbar, auf den Kunden über. Dies gilt ab dem Zeitpunkt des Projektabschlusses. Bei Verwendung von Drittsoftware bleiben alle Rechte an dieser Software beim jeweiligen Drittanbieter, es sei denn, es existiert eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Drittanbieter, smartala und/oder dem Kunden.

Die Kunden sind an die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller sowie gegebenenfalls an zusätzliche Bedingungen von smartala gebunden. Bei der Nutzung von Open Source Programmen gelten die entsprechenden Lizenzbestimmungen, die Kunden auf der Webseite des jeweiligen Anbieters einsehen können.

Der Kunde akzeptiert, dass smartala nicht der Eigentümer bestimmter Shop- und Web-Software ist und trägt die Verantwortung für das Material, das auf seiner Webseite veröffentlicht wird. Der Kunde muss sicherstellen, dass er über die notwendigen Nutzungs- und Urheberrechte für Texte, Grafiken usw. verfügt oder die Zustimmung des Urhebers eingeholt hat.

Sollte smartala aufgrund von Urheberrechtsverletzungen oder anderen Rechtsansprüchen von Dritten in Anspruch genommen werden, werden diese Ansprüche an den Kunden weitergeleitet. Der Kunde trägt in solchen Fällen sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung entstehen, einschliesslich der Kosten für die Rechtsverteidigung von smartala.

Softwarelizenzen

Wenn der Kunde sein Produkt oder Webseite erhält, sind Softwarelizenzen nicht im Lieferumfang enthalten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die erforderlichen Lizenzen selbst zu erwerben und zu verwalten, um die volle Funktionalität und Konformität seiner Produkte und Webseiten sicherzustellen.

Als zusätzlichen Service bietet Smartala Abonnements zur Website-Wartung an. Wenn sich der Kunde für dieses Serviceangebot entscheidet und seine Webseite durch Smartala gehostet und gewartet wird, sind die Lizenzen für die benötigte Software inklusive. Smartala wird sich um die Erneuerung und Verwaltung der Lizenzen kümmern, um einen reibungslosen und konformen Betrieb der Webseite zu gewährleisten.

Die Inklusion der Softwarelizenzen gilt nur für die Dauer des Wartungs- und Hosting-Abonnements mit Smartala. Sollte der Kunde sich entscheiden, das Abonnement zu beenden oder zu einem anderen Provider zu wechseln, ist er wieder selbst für die Beschaffung und Verwaltung der erforderlichen Softwarelizenzen verantwortlich.

Smartala übernimmt keine Haftung für Probleme, Ausfälle oder rechtliche Herausforderungen, die sich aus nicht lizenzierten oder falsch lizenzierten Softwarekomponenten ergeben, die nicht unter einem aktiven Wartungs- und Hosting-Abonnement von Smartala stehen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Gültigkeit und Konformität seiner Softwarelizenzen zu überprüfen und sicherzustellen.

Übergabe von Projektdaten

Die Übergabe der vom Kunden in Auftrag gegebenen Webseite erfolgt durch Bereitstellung der Website-Daten als .tar.gz-Datei und der zugehörigen Datenbank als .sql-Datei. Diese Dateien werden dem Kunden elektronisch übermittelt und enthalten alle notwendigen Elemente, um die Webseite auf einem geeigneten Hosting-Service zu implementieren und zu betreiben.

Die bereitgestellten Dateien enthalten ausschliesslich die Daten und Informationen, die zur Rekonstruktion der Webseite auf einem Server erforderlich sind. Serverkonfigurationen, Einstellungen und spezifische Server-Software sowie Softwarelizenzen sind nicht Gegenstand der Übergabe. Der Kunde ist selbst für die Konfiguration und Einstellung des Servers verantwortlich, auf dem die Webseite gehostet wird.

Smartala bietet keine Unterstützung für die Serverkonfiguration und -einrichtung als Teil der Webseitenübergabe. Wenn der Kunde Unterstützung oder Dienstleistungen in Bezug auf Serverkonfigurationen oder -einstellungen benötigt, können diese separat und gegen eine zusätzliche Gebühr vereinbart werden.

Der Kunde ist selbst für die Sicherung und den Schutz der übermittelten .tar.gz und .sql-Dateien verantwortlich. Smartala haftet nicht für Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Korruption der Dateien nach der Übergabe an den Kunden.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass sein Hosting-Service und die Serverumgebung kompatibel sind mit den übermittelten Daten und der Struktur der Webseite. Smartala steht zur Verfügung, um eventuell auftretende Fragen oder Herausforderungen zu klären, dies kann jedoch zusätzliche Kosten verursachen.

Nach erfolgreicher Übergabe der Website-Daten und der Datenbank ist der Kunde vollständig für die Website verantwortlich.

E-Mail-Hosting

Sollte der Kunde sich entscheiden, den E-Mail-Hosting-Provider zu wechseln oder die Webseite auf einen anderen Server zu migrieren, liegt es in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle E-Mail-Daten ordnungsgemäss transferiert werden.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine E-Mail-Daten zu sichern und zu übertragen. Smartala stellt keine E-Mail-Daten zur Verfügung und ist nicht für den Verlust von E-Mails oder Daten verantwortlich, die während der Nutzung oder Migration oder des Providerwechsels auftreten können.

Der Kunde kann seine E-Mail-Daten eigenständig via IMAP sichern und auf den neuen Provider übertragen. Es wird empfohlen, dass der Kunde sicherstellt, dass alle E-Mail-Daten vollständig und sicher übertragen wurden, bevor der Wechsel des E-Mail-Hosting-Providers abgeschlossen wird.

Smartala steht für Unterstützung und Beratung zur Verfügung, falls der Kunde Hilfe bei der Migration der E-Mail-Daten benötigt. Dieser Service kann zusätzliche Kosten verursachen.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die spezifischen Anforderungen, Prozesse und Risiken im Zusammenhang mit der Migration von E-Mail-Daten zwischen verschiedenen Hosting-Providern zu informieren und entsprechende Massnahmen zur Datensicherung und -integrität zu ergreifen.

Datenschutz und Werbung

Beide Parteien, smartala und der Kunde, sind verpflichtet, alle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich oder allgemein bekannt sind, einschliesslich spezifischen Know-hows und Details zur Programmgestaltung, streng vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht beginnt bereits vor der Vertragsunterzeichnung und besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist smartala nach Abschluss eines Projekts berechtigt, die durchgeführte Arbeit und die für den Kunden erbrachten Dienstleistungen öffentlich darzustellen. Dies beinhaltet auch das Recht von smartala, ihren Namen und/oder ihr Logo sowie einen Link zur eigenen Webseite (https://smartala.ch) sichtbar auf der erstellten Arbeit zu platzieren. Dies kann beispielsweise im Footer der Webseite oder Programm mit einem Vermerk wie „Created by smartala.ch“ oder ähnlich realisiert werden, um die Urheberschaft und die erbrachte Leistung sichtbar zu kennzeichnen

Im Falle einer Weiterentwicklung oder Wartung des Webdesigns durch Dritte bleibt die Verpflichtung des Kunden bestehen, den Vermerk und/oder Link zu smartala auf der Webseite beizubehalten. Dies ist eine Anerkennung der ursprünglichen Arbeit und des kreativen Inputs von smartala und dient der dauerhaften Kenntlichmachung der Urheberschaft. Sollte das Design modifiziert oder aktualisiert werden, muss der Vermerk zu smartala dennoch präsent und sichtbar sein. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich und muss sicherstellen, dass jeder nachfolgende Dienstleister oder Entwickler über diese Anforderung informiert ist und sie respektiert.

Beizug Dritter

Smartala kann zur Erbringung ihrer Dienstleistungen jederzeit Dritte beiziehen.

Rechte und Pflichten der Kundschaft

Allgemein

Die Kundschaft verpflichtet sich, smartala gegenüber jederzeit wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Der Kunde stellt der smartala alle benötigten Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die entwickelten oder bearbeiteten Werke von smartala auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und freizugeben oder etwaige Mängel unverzüglich zu melden.

Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, aktiv an der Erfüllung des Auftrags durch smartala teilzunehmen, insbesondere wenn seine Mitwirkung für die ordnungsgemässe Erbringung der Dienstleistungen notwendig ist. Der Kunde ist dazu angehalten, alle notwendigen Informationen, die für die Umsetzung des Auftrags relevant sind, zeitnah bereitzustellen. Es wird angenommen, dass die bereitgestellten Materialien Kopien sind, die von smartala für den Auftrag verwendet und modifiziert werden dürfen, sofern der Kunde nicht explizit etwas anderes angibt.

Der Kunde akzeptiert die Verpflichtung, die von ihm festgelegten Termine einzuhalten und smartala im Falle einer erwarteten Verzögerung umgehend zu benachrichtigen. Anfragen von smartala, sei es für benötigte Materialien oder andere relevante Informationen, sind vom Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb einer Arbeitswoche, zu beantworten. Bei Nichtbeachtung dieser Frist behält sich smartala das Recht vor, die Liefertermine entsprechend anzupassen.

Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht korrekt oder verspätet nachkommt und dies zu Verzögerungen bei der Leistungserbringung oder zu zusätzlichen Aufwendungen für smartala führt, übernimmt smartala dafür keine Haftung. Der Kunde ist in einem solchen Fall verpflichtet, die durch seine Verzögerung oder Nichterfüllung entstandenen zusätzlichen Kosten zu tragen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Verantwortung für alle Aspekte der Zusammenarbeit klar definiert und aufgeteilt ist und dient der Einhaltung eines reibungslosen und effizienten Arbeitsablaufs.

Auftragsänderungen und Zusatzleistungen

Der Kunde hat die Möglichkeit, während der Ausführung eines Projekts Änderungen oder Anpassungen vorzuschlagen. Alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich in der ursprünglichen Offerte aufgeführt oder davon abgedeckt sind, werden als Zusatzleistungen betrachtet. Diese werden gemäss den in der Offerte angegebenen Stundensätzen zusätzlich berechnet. Dies gilt ebenso für Leistungen, die ausserhalb der regulären Arbeitszeiten erbracht werden, sowie für aussergewöhnliche Reisekosten, Spesen und besondere administrative Aufgaben, sofern diese vom Kunden angefordert werden.

Ordentliche Reisezeiten werden zu einem reduzierten Stundensatz von CHF 100,00 in Rechnung gestellt. Telefonisch aufgegebene Änderungen oder Anpassungen durch den Kunden bedürfen der Bestätigung in schriftlicher Form oder per E-Mail.

Sicherheitsvorkehrungen und Datensicherung

Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung zwischen smartala und der Kundschaft getroffen wurde, obliegt die Verantwortung für die Datensicherung ausschliesslich der Kundschaft. Es liegt in ihrer alleinigen Zuständigkeit, angemessene Massnahmen zur Sicherung und zum Schutz ihrer Daten zu ergreifen.

Verantwortung der Kundschaft für Inhalte

Die Kundschaft übernimmt vollumfänglich die Verantwortung für sämtliche Inhalte, einschliesslich Texte, Bilder, Töne, Programme, Datenbanken, Audio-/Video-Dateien usw., die sie entweder selbst übermittelt, durch Smartala bearbeiten lässt oder die von Dritten, die mit ihr kommunizieren, bereitgestellt werden. Dies umfasst auch die Verbreitung dieser Informationen oder deren Bereitstellung zum Abruf. Die Kundschaft ist ebenfalls für jegliche Hinweise, insbesondere Links, auf solche Informationen verantwortlich. Smartala ist nicht verpflichtet, die von der Kundschaft bereitgestellten oder zugänglich gemachten Inhalte zu überwachen oder zu prüfen.

Smartala behält sich das Recht vor, bei widerrechtlichen, unsittlichen oder unethischen Inhalten einer Webseite sämtliche Verträge mit dem Kunden fristlos zu kündigen und die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Smartala bearbeitet Anfragen oder Beschwerden von Dritten in Bezug auf ein Konto der Kundschaft oder Inhalte, die von der Kundschaft zugänglich gemacht wurden, entsprechend den Bestimmungen des CCH. Es liegt in der Verantwortung der Kundschaft, sich über das spezifische Verfahren im Rahmen des CCH zu informieren. Die Kundschaft akzeptiert, dass Smartala berechtigt ist, den Zugang zu bestimmten Inhalten oder Applikationen zu sperren oder den Vertrag mit der Kundschaft zu kündigen, falls die Kundschaft die Rechte Dritter verletzt oder die Anweisungen gemäss dem im CCH festgelegten Verfahren nicht befolgt.  Smartala entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie bei vermuteten Straftatbeständen zusätzlich Meldung an das Nationale Zentrum für Cybersicherheit NCSC, an die Strafverfolgungsbehörden oder eine andere Behörde im In- oder Ausland erstattet.

Smartala ist berechtigt, von der Kundschaft eine Kompensation für die Aufwendungen zu fordern, die im Zusammenhang mit ergriffenen Massnahmen entstanden sind. Sollte smartala aufgrund der geltend gemachten Ansprüche ein weiterer Schaden entstehen, ist die Kundschaft verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Smartala behält sich das Recht vor, zusätzlichen Schadenersatz geltend zu machen, falls dies notwendig wird.

Unzulässiges Verhalten der Kundschaft

Die Kundschaft ist nicht berechtigt, identische E-Mails an eine grosse Anzahl von Empfängern zu senden, es sei denn, die Empfänger haben zuvor ihre Einwilligung erteilt («Opt-in»). Zudem muss die Identität des Absenders korrekt angegeben werden und den Empfängern eine einfache und kostenfreie Möglichkeit zur Ablehnung weiterer Nachrichten («Opt-out») geboten werden, um das «Spamming» zu vermeiden.

Die Kundschaft und ihre Beaufsichtigten dürfen zudem keine Instrumente oder Methoden nutzen, speichern, anbieten oder empfehlen, die dem Versand solcher unerwünschter Nachrichten dienen. Eine Ausnahme besteht, wenn Informationen über Waren und Dienstleistungen ohne vorherige Zustimmung des Empfängers verschickt werden, aber nur unter der Bedingung, dass der Empfänger bereits Kunde des Absenders ist. Die Nachricht muss Informationen zu ähnlichen Waren oder Dienstleistungen enthalten, wie sie der Empfänger bereits bezogen hat, und einen Hinweis auf die Möglichkeit des Opt-out beinhalten.

Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Vorbesprechung

Das erste Gespräch zwischen smartala und dem Kunden, welches der Beratung und Information dient, ist kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung. In diesem initialen Treffen können die spezifischen Bedürfnisse, Erwartungen und Anforderungen des Kunden besprochen und klargestellt werden, ohne dass dafür Kosten anfallen oder eine Bindung entsteht.

Offerten und Kostenschätzungen

Offerten von smartala sind für den Kunden kostenfrei und für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen. Ein Angebot wird für beide Parteien verbindlich, sobald es vom Kunden angenommen wurde, sei es durch Unterzeichnung, Bestätigung per E-Mail oder Inanspruchnahme der Leistung. Der Vertrag tritt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden in Kraft. Alle in den Angeboten genannten Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben und sind dementsprechend zu verstehen.

Rechnungen

Die Zahlungsverpflichtung des Kunden für die von smartala erbrachten Dienstleistungen und Produkte tritt mit dem Abschluss des Vertrages oder mit der Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung oder des jeweiligen Produkts in Kraft. Im Falle von Unklarheiten oder Zweifeln bezüglich des Beginns der Zahlungspflicht wird als Referenz das Datum der von smartala versandten Bestellbestätigung herangezogen.

Die Rechnung wird dem Kunden spätestens nach Abschluss des Projekts elektronisch zugestellt. Smartala ist berechtigt, monatliche oder Zwischenrechnungen auszustellen, deren Betrag sich nach dem bis dahin erbrachten Leistungsumfang richtet. Zudem behält sich smartala das Recht vor, bei Projekten eine Anzahlung von bis zu 50% des angegebenen Offertbetrags bei Vertragsabschluss zu verlangen.

Für Wartungsverträge und ähnliche Dienstleistungen werden die Rechnungen in der Regel bei Auftragserteilung für die gesamte Vertragslaufzeit ausgestellt und sind im Voraus zu begleichen. Spezifische Details zur Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten werden in der jeweiligen Offerte dargelegt und sind ein integraler Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen smartala und dem Kunden.

Mahnungen

Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist vom Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen in voller Höhe zu begleichen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist erfolgen, kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung ist smartala berechtigt, nach einer erfolglosen ersten Mahnung (schriftlich oder per E-Mail) die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen. Dies kann auch das vorübergehende Deaktivieren der Website und den Entzug des Zugangs zur entsprechenden Software beinhalten, bis die ausstehende Zahlung vollständig beglichen ist.

Ab der zweiten Mahnung erhebt smartala eine Mahngebühr von CHF 50.00 für jede weitere Mahnung. Sollte der Kunde auch nach mehrfacher Mahnung die Zahlung nicht leisten, hat smartala das Recht, den Vertrag mit dem Kunden unverzüglich zu kündigen und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Smartala behält sich vor, bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einzuleiten und Inkassofälle auf dem Betreibungsweg geltend zu machen und/oder uneinbringliche Forderungen an Dritte abzutreten. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Gebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Annullierung

Sollte der Kunde einen Auftrag stornieren, ist er verpflichtet, alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Aufwände und Arbeitsstunden von smartala zu entschädigen. Dies umfasst auch Arbeiten, die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind. In solch einem Fall hat der Kunde kein Anrecht mehr auf die Nutzung der von smartala bereitgestellten Tools und Ressourcen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Content Management Systeme (CMS) und ähnliche Plattformen oder Software.

Jegliche Lizenz- oder Nutzungsrechte, die dem Kunden für die Nutzung dieser Tools gewährt wurden, erlöschen mit sofortiger Wirkung. Smartala behält sich das Recht vor, den Zugang zu diesen Ressourcen zu sperren oder zu deaktivieren, um die Einhaltung dieser Bestimmung sicherzustellen.

Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner ist ausgeschlossen.

Preise

Smartala behält sich vor, die Preise für ihre Dienstleistungen und Produkte jederzeit zu ändern.

Haftung von smartala

Die Haftung von smartala ist auf Schäden begrenzt, die durch vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Mitarbeitenden verursacht wurden. Jegliche Schäden müssen umgehend und detailliert, schriftlich oder per E-Mail, an smartala gemeldet werden.

Smartala übernimmt keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch technische Probleme, Serverausfälle, Datenverluste, Übertragungsfehler oder andere Gründe verursacht werden. Das Unternehmen haftet nicht für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Reputationsschäden und Schäden aus Datenverlust oder sonstige mittelbare oder indirekte Schäden jeglicher Art.

Die Gesamthaftung von smartala ist stets auf den Wert der in Anspruch genommenen Leistungen beschränkt. Smartala übernimmt zudem keine Haftung für Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern, einschliesslich Hard- und Software, die Kunden zur Verfügung gestellt oder verkauft werden. Kunden werden darauf hingewiesen, dass sie die Verantwortung für die Auswahl, Nutzung und die daraus resultierenden Ergebnisse solcher Drittprodukte selbst tragen. Ausgeschlossen ist im Weiteren jegliche Haftung von smartala für Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die smartala nicht zu vertreten hat. Die Nutzung jeder über smartala verbreiteten Information erfolgt auf eigene Gefahr der Kundschaft. Smartala haftet weder für die Genauigkeit noch für die Richtigkeit solcher Informationen. Smartala haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit Sicherheitslücken entstanden sind.

Haftung der Kundschaft

Die Kundschaft ist smartala gegenüber für alle Schäden haftbar, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten resultieren. Dies schliesst insbesondere Schäden ein, die in Verbindung mit Ansprüchen Dritter stehen, die aufgrund unrechtmässiger Registrierungen, Transfers oder Übertragungen erhoben werden. Die Kundschaft ist auch für Schäden verantwortlich, die smartala entstehen, wenn smartala oder einer ihrer Mitarbeiter aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens der Kundschaft oder ihrer Beaufsichtigten rechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Smartala behält sich das Recht vor, von der Kundschaft auch Genugtuungsansprüche geltend zu machen.

Bei Missbrauch der Dienstleistungen durch Dritte, wie beispielsweise dem Versand von Spam, ist smartala berechtigt, der Kundschaft unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Schadens, eine Pauschale von CHF 200.- sowie für jede zur Behebung des Missstandes benötigte Arbeitsstunde weitere CHF 140.- in Rechnung zu stellen. Diese Regelung dient der Kompensation für den zusätzlichen Aufwand und die Ressourcen, die smartala für die Adressierung und Behebung solcher Missbräuche aufwenden muss, und stellt sicher, dass die Kundschaft die Verantwortung für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und der geltenden Gesetze übernimmt.

Vertragsdauer, Vertragsverlängerung und Kündigung

Smartala bietet Verträge mit unterschiedlicher Dauer an, wobei der jeweilige Vertrag zwischen smartala und der Kundschaft ab dem Zeitpunkt in Kraft tritt, ab welchem die betreffende Dienstleistung beziehungsweise das betreffende Produkt zur Verfügung steht.

Ist die Vertragsdauer nicht ersichtlich, gilt eine Vertragsdauer von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, ab welchem die betreffende Dienstleistung beziehungsweise das betreffende Produkt zur Verfügung steht.

Der Vertrag wird automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit verlängert, sofern er nicht bis 30 Tage vor der aktuellen Laufzeit entweder von der Kundschaft oder von smartala schriftlich frist- und formgerecht gekündigt wird. Smartala behält sich zudem das Recht vor, den Vertrag per E-Mail zu kündigen. Dazu wird die E-Mail an die Adresse gesendet, die die Kundschaft für vertragsrelevante Mitteilungen angegeben hat.

Es liegt in der Verantwortung der Kundschaft, ihre Kontaktinformationen aktuell zu halten, um sicherzustellen, dass alle Mitteilungen bezüglich des Vertrages ordnungsgemäss empfangen werden.

Sollte der Vertrag während der laufenden Vertragsperiode aufgelöst werden, besteht seitens der Kundschaft kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung bereits entrichteter Gebühren. Dies bedeutet, dass alle bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrags gezahlten Gebühren als vollständig und endgültig betrachtet werden und keine pro-rata-temporis-Rückerstattung erfolgt, unabhängig vom Zeitpunkt der Beendigung innerhalb der Vertragsperiode.

Smartala behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zu beenden. Die Kündigung wird per E-Mail an die von der Kundschaft für vertragsrelevante Kommunikation angegebene Adresse versendet. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch smartala ist die Kundschaft verpflichtet, alle Gebühren zu zahlen, die bis zum Zeitpunkt der regulären Beendigung des Vertrags anfallen würden. Darüber hinaus muss die Kundschaft smartala für alle zusätzlichen Kosten entschädigen, die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung entstehen.

Recht der Kundschaft zur fristlosen Kündigung

Die Kundschaft ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden und die sofortige Einstellung aller durch smartala erbrachten Dienstleistungen zu verlangen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine solche Kündigung die Zahlungsverpflichtung der Kundschaft nicht aufhebt. Alle bis dahin angefallenen und noch ausstehenden Gebühren an smartala müssen vollständig beglichen werden. Eine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen oder Produkte ist nicht möglich.

Nach Beendigung des Vertrags ist smartala berechtigt, alle Daten der Kundschaft unwiderruflich zu löschen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Kundschaft, sicherzustellen, dass alle relevanten Daten rechtzeitig gesichert werden, um Datenverluste zu vermeiden.

Vertragsänderungen

Smartala legt Wert darauf, ihre technische Infrastruktur ständig aktuell und sicher zu halten. Kunden erkennen an, dass technologische Entwicklungen, geänderte Sicherheitsstandards oder Veränderungen bei den Angeboten von Partnern und eingesetzten Open Source-Softwarelösungen Änderungen in den Dienstleistungen und der Preisstruktur von smartala bedingen können.

Smartala behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen, einschliesslich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), jederzeit zu ändern. Die jeweils gültigen AGB werden auf der smartala-Website veröffentlicht und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sollte es zu Preiserhöhungen oder Leistungseinschränkungen kommen, informiert smartala die Kunden per E-Mail. Wenn ein Kunde die Änderungen nicht akzeptiert, kann er den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung zum Monatsende kündigen. Ohne eine solche Kündigung gelten die Änderungen als akzeptiert.

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Smartala kann den Vertrag jedoch ohne Zustimmung auf Rechtsnachfolger oder verbundene Unternehmen übertragen.

Die AGB und alle aus dem Vertragsverhältnis zwischen smartala und dem Kunden resultierenden Streitigkeiten unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslichen Gerichtsstand bilden die ordentlichen Gerichte am Sitz von smartala. Alternativ ist smartala berechtigt, die Kundschaft an ihrem Sitz zu belangen.

Weitere Bestimmungen

Mündliche Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen, die über den schriftlich fixierten Vertragsinhalt hinausgehen, besitzen keine Gültigkeit. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mit dieser Regelung soll die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der getroffenen Vereinbarungen sichergestellt werden, um Unklarheiten und Missverständnisse zwischen den Parteien zu vermeiden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame, nichtige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um eine solche Ersatzbestimmung auszuhandeln, die die wirtschaftliche Absicht der Parteien so genau wie möglich umsetzt und sicherstellt, dass der Vertrag in seiner geänderten Form rechtlich wirksam und durchsetzbar ist.

Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die Lücke in einer Weise zu schliessen, die dem wirtschaftlichen Zweck der AGB am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

Aargau, 15. Oktober 2023